Wer zahlt was – einfach erklärt
Privatkasse, Beihilfe oder Selbstzahler? Ein kurzer Fragebogen klärt Ihre Indikation – automatisch, bevor Sie bestellen. Keine versteckten Kosten, volle Transparenz.
Der Kurz-Check
Zahlt die Kasse – oder zahle ich selbst?
Die Antwort hängt von einem einzigen Kriterium ab: ob eine medizinische Indikation vorliegt. Unsere Faustregel:
Medizinisch notwendig?
Liegt eine ärztlich anerkannte Indikation vor – zum Beispiel Herzstolpern, Schwindel, Verdacht auf Diabetes oder schwere Unterzuckerungen – zahlt Ihre Privatkasse oder Beihilfe die Kosten nach GOÄ.
Wunschleistung?
Nutzen Sie die Telediagnostik zur Früherkennung, Optimierung oder als Lifestyle-Tool ohne akute Beschwerden, handelt es sich um eine Wunschleistung – Sie zahlen selbst nach GOÄ.
Woher weiß ich das?
Unser Fragebogen beim Bestellen des Diagnostik-Kits prüft Ihre Indikation automatisch. Bevor Sie bestellen, sehen Sie klar: zahlt die Kasse – oder nicht.
Der automatische Indikations-Check
Beim Bestellen Ihres Telediagnostik-Kits beantworten Sie einen kurzen medizinischen Fragebogen. Das System prüft Ihre Angaben und zeigt Ihnen vor der Bestellung, ob Ihre Privatkasse oder Beihilfe zahlen wird – oder ob es sich um eine Selbstzahler-Leistung handelt. Keine Überraschungen, volle Transparenz.
Beispiele nach Studie
Wann zahlt die Kasse – und wann zahle ich?
Konkrete Beispiele für
- Kassenleistung (PKV, Beihilfe): Krankheitsbezug
- Selbstzahler: Wunschleistung
Medizinisch begründete Indikation
Eine der folgenden klinisch relevanten Situationen liegt vor:
- Verdacht auf Hypertonie oder unklare Praxiswerte
- Weißkittel-Hypertonie – Abklärung des echten Alltagsblutdrucks
- Therapiekontrolle unter blutdrucksenkenden Medikamenten
- Verdacht auf nächtliche Hypertonie oder fehlendes Dipping
- Erhöhtes kardiovaskuläres Risiko oder Nachsorge nach Herzinfarkt/Schlaganfall
Wunschleistung ohne medizinischen Verdacht
Sie nutzen die LZ-BD-Messung zur Vorsorge oder Optimierung – zum Beispiel:
- Allgemeiner Gesundheits-Check ohne akute Beschwerden
- Lifestyle- und Wellness-Monitoring
- Leistungssport und kardiovaskuläre Fitness-Baseline
- Persönliche Gesundheitsoptimierung (Biohacking)
Medizinisch begründete Indikation
Sie leiden unter einem oder mehreren dieser Beschwerden:
- Herzrasen oder Herzstolpern (Palpitationen)
- Unklarer Schwindel oder Benommenheit
- Ohnmachtsanfälle oder Beinahe-Ohnmacht (Synkopen)
- Verdacht auf Vorhofflimmern oder andere Rhythmusstörungen
- Kontrolle unter Herzmedikamenten oder nach Herzeingriff
Wunschleistung ohne akute Beschwerden
Sie wünschen einen Herz-Check ohne akute Beschwerden – zum Beispiel:
- Zur allgemeinen Vorsorge oder Früherkennung
- Im Rahmen von Leistungssport oder als Fitness-Baseline
- Persönliche Gesundheitsoptimierung (z. B. HRV-Monitoring)
Medizinisch begründete Indikation
Eine der folgenden klinisch relevanten Situationen liegt vor:
- Diabetes mellitus – insbesondere bei Insulintherapie
- Schwere oder wiederkehrende Unterzuckerungen (Hypoglykämien)
- Abklärung unklarer Schwächeattacken mit Verdacht auf Hypoglykämie
- Verlaufskontrolle bei Prädiabetes oder Stoffwechselerkrankung
Wunschleistung ohne Erkrankung
Sie nutzen den CGM-Sensor als Wellness- oder Optimierungs-Tool:
- Stoffwechsel-Optimierung und Ernährungsanalyse
- Diäten und Gewichtsmanagement
- Biohacking und Lifestyle-Tracking
- Leistungssport und Regenerationsoptimierung
Wie läuft die Abrechnung ab?
So einfach funktioniert die Abrechnung
Fragebogen ausfüllen
Beim Bestellen Ihres Diagnostik-Kits beantworten Sie einen kurzen medizinischen Fragebogen. Das System prüft Ihre Indikation automatisch.
Klarheit vor der Bestellung
Noch vor dem Bezahlen sehen Sie, ob Ihre Privatkasse oder Beihilfe die Kosten übernimmt – oder ob es sich um eine Selbstzahler-Leistung handelt.
GOÄ-konforme Rechnung
Nach der ärztlichen Auswertung erhalten Sie eine GOÄ-konforme privatärztliche Rechnung. Bei Kassenpatienten reichen Sie diese bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle ein.
Erstattung durch Ihre Versicherung
Privat- und Beihilfeversicherte Patienten reichen die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein und erhalten die Kosten – je nach Tarif – erstattet.
Hinweis für gesetzlich Versicherte
Das TelePraxen-Angebot ist keine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es richtet sich ausschließlich an Selbstzahler sowie privat- und beihilfeversicherte Patienten.
Rechtliche Hinweise
Patienteninformation & Einverständnis
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig. Sie sind Bestandteil der Beauftragung der ärztlichen Leistung.
Ihren Krankenversicherungstarif sowie etwaige Leistungsbeschränkungen und Leistungsausschlüsse hat Ihnen Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle mitgeteilt. Mit der Inanspruchnahme der TelePraxen-Leistungen erklären Sie sich einverstanden, dass die Ärzte ausschließlich privatärztlich behandeln und ihre Honorare nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) berechnen und den Gebührensatz bis zum 3,5-fachen steigern können.
Eine einseitig durch Ihre Versicherung oder durch Sie verkündete Reduzierung einer GOÄ-konformen Rechnung wird nicht akzeptiert. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Mit der Nutzung des TelePraxen-Angebots erklären Sie sich bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden mit der Speicherung Ihrer Daten inklusive medizinischer Informationen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Zugriff der Ärzte auf diese Daten für Zwecke der ärztlichen Auswertung.
Weitergehende Informationen zum Datenschutz bei der CHHG und zu Ihren Rechten erfahren Sie unter: citypraxen.de/datenschutz · aerztezentrum-friedrichshain.de/datenschutz
Ihr ausdrückliches Einverständnis zu diesen Punkten wird beim Buchungsprozess abgefragt und muss aktiv bestätigt werden. Ohne Einverständnis kann kein Diagnostik-Kit bestellt werden. Das Einverständnis zur Datenspeicherung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.
Häufige Fragen zu Kosten & Abrechnung
Ihre Fragen, unsere Antworten
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